Terpentin und Brandgefahr

Für welche Bindemittel eignet sich Terpentin als Lösungsmittel?
Terpentin kann als Lösungsmittel für Öllacke und auf Basis von Alkydharzen verwendet werden. Es eignet sich auch als Lösungsmittel für viele Naturharzlacke.

Welche Arten von Terpentin gibt es?? Bitte Herkunft angeben, am besten ist Balsamico-Terpentin, hergestellt durch schonende Destillation aus Nadelharz.
Extraktionsterpentin wird durch Wasserdampfdestillation aus Nadelholzresten hergestellt (früher aus den Wurzeln von Nadelbäumen). Sulfatterpentin ist ein Nebenprodukt, anfallend bei der Herstellung von Zellulose. Wie angegeben, dass in Terpentin enthaltenes 8-3-Karen Allergien auslösen kann (bekannt als Terpentin-Pruritus), diese Komponente wird im Allgemeinen aus Terpentin entfernt.

Was ist der Flammpunkt eines Lösungsmittels??
Der Flammpunkt eines Lösungsmittels ist die niedrigste Temperatur, in denen so viel mehr Lösungsmitteldämpfe entstehen, dass es Feuer fangen kann. Das flüssige Lösungsmittel selbst kann nicht mit einer Flamme entzündet werden – es muss ein Lösungsmitteldampf vorhanden sein, die Feuer fing. Im Verbrennungsprozess, durch die hohe Temperatur verdunstet das Lösungsmittel intensiv, Daher dehnt sich das Feuer beim Entzünden schnell aus. Lösungsmittel werden nach ihrem Flammpunkt in Brandgefahrenklassen eingeteilt.

Lösungsmittel werden geteilt, nach ihrer Löslichkeit in Wasser, für Brandgefahrenklassen A und B. Lösungsmittel der Klasse A sind in Wasser unlöslich, und diejenigen, die der Klasse B angehören, lösen sich darin auf.

Die Brandgefahrenklassen A und B werden weiter unterteilt – abhängig vom Flammpunkt der Lösungsmittel. Daher, Lösungsmittel der Klasse A1 sind in Wasser unlöslich und haben einen Flammpunkt unter 294 K (unter 21 °C). Diese Lösungsmittel sind mit "Entflammbar" gekennzeichnet und haben ein schwarzes Flammensymbol auf orange-gelbem Hintergrund (Gefahrensymbol F nach Gefahrstoffverordnung).

In Wasser unlösliche Lösungsmittel, über den Flammpunkt 294 K (21°C) – 328 K (55°C) gehören der Brandgefahrenklasse A2 an und tragen den Warnhinweis "brennbar". Eine Kennzeichnung mit dem Gefahrensymbol ist nicht erforderlich. In Wasser unlösliche Lösungsmittel, wessen Flammpunkt ist 328 K (55°C) – 373 K (100°C) gehören zur Brandgefahrenklasse A3. Warn- und Gefahrensymbole sind hier nicht vorgesehen.

Wasserlösliche Lösungsmittel mit einem Flammpunkt darunter 294 K (21°C) gehören zur Brandgefährdungsklasse B und sind mit den Worten „entzündlich“ gekennzeichnet. Sie müssen, ähnlich wie Lösungsmittel der Brandgefahrenklasse Al, mit einem schwarzen Feuersymbol auf orange-gelbem Hintergrund gekennzeichnet sein.

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